COSMETIC PRESERVATIVES I 255 Die folgenden Testmethoden wurden hierbei angewendet: VORTEST I Der Vortest I diente der Trennung der f{ir die humanaffinen Leitkeime anfiilligen Rohwaren yon den nicht anfiilligen. Als Leitkeime wurden Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Candida albicans und Aspergillus niger gewiihlt. Die Bakterien wurden hierbei auf Trypton-Soja-Bouillon 24 Stunden bei 37øC bebrtitet, so dag eine Keimzahl yon ca. 108/ml resultierte. Die Aufzucht der Helen und Schimmelpilze erfolgte auf festem Sabouraud-Agar bei 28 ø C. Candida albicans wurde 4 Tage, Aspergillus niger 8 Tage bebrtitet und danach abgeschwemmt. Die Keimdichte (Trtibungsgrad) wurde gegen 1 mg Bariumsulfat in 1 ml Wasser eingestellt. Fiir den Vorversuch I wurden nun je 20 g kosmetischer Rohware in Glas- fiaschen mit 50 ml Volumen eingewogen und mit der Suspension einer Mischung der o. a. Keime mit einer Keimzahl yon nicht weniger als 106/ml beimpf{. Im Abstand von 5 Tagen wurde das Keimwachstum tiber 30 Tage hinweg qualitativ (6) tiber- prtif{, wobei nach grtindlichem Durchmischen der Prtifpriiparate mit einem sterilen Glasstab kleine Proben entnommen und auf Traubenzucker- resp. Sabouraud-Niihr- btiden ausgestrichen wurden. Die Traubenzucker-Testplatten wurden nach 48 Stun- den bei 37 ø C, die Sabouraud-Platten 72 Stunden bei 28øC bebrtitet, so dag die Bakterien yon Hefen und Schimmelpilzen weitgehend differenziert werden konnten. Der Bewuchs wurde folgendermagen bewertet: geschlossen bewachsener Ausstrich mehr als 10 Einzelkolonien im Ausstrich weniger als 10 Einzelkolonien im Ausstrich kein Wachstum -b-i-+ -b-i- _1_ -- VORTEST II Der Vortest II diente der Trennung der im Vortest I bewuchsfreien Rohstoffe in reit sonstigen ubiquitiiren Keimen infizierbare resp. nicht infizierbare. Die Ausfiih- rung entsprach der des Versuches I die Keimmischung bestand aus Klebsiella pneu- moniae und Enterobacter cloacae, die aus Shampoos isoliert wurden und eine er- hiShte Resistenz gegentiber formaldehydhaltigen Konservierungsmitteln aufweisen, und einer Reihe an Ule und Emulgatoren adaptierter Keime (Escherichia coli, Pseu- domonas aeruginosa, Enterobacter aerogenes und Candida viswanathii). Repetiver Konservierungsbelastungstest Iund II Der repetive Konservierungsbelastungstest diente der Prtifung der Konservierbar- keit der in den Vortesten I und II auf die jeweiligen Keimarten anfiilligen kosmeti- schen Rohwaren. Dazu wurden je 20 g einer Probe in Glasflaschen eingewogen und mit 0,01%, 0,05 % und 0,1% des zu priifenden Konservierungsmittels versetzt. Diese Proben und eine Blindprobe wurden mit je 0,2 ml Keimsuspension reit einer Keimzahl von mindestens 106/ml versetzt, nach je 5 Tagen ausgestrichen und danach neu beimpPr. Die Beobachtung des Keimwachstums erfolgte tiber 6 Impf-Ausstrich- zyklen. Im Konservierungsbelastungstest I wurden die dem Vortest entsprechenden humanaffinen Leitkeime, im Test II entsprechend dem Vortest II die sonstigen ubi- quiti/ren Keime angewendet.
256 JOURNAL OF THE SOCIETY OF COSMETIC CHEMISTS Schema 1 Einfl•sse von Mikroorganismen auf Kosmetika (St•rke und L•nge der Pfeile symbo- lisieren die Gewichtung der EinfluBnahme) ob 1 i gat-p&thogene Mikroorganismen toxikologische •physikalische Unbedenklichkeit ! Haltbarkeit ! Metabolite• ,z.B. Toxin• nicht obligat- I pathogene Keime ! Metaboliten (z. B. Toxinen) (1 la, b) der an sich nicht zu den zur ,,obligat-patho- genen" Flora zu ziihlenden ubiquitiiren Keimen verursacht werden k/Snnten. Es scheint nun, dag in der jiingeren Literatur (lk, 4a, 6) die medizinisch-toxiko- logische Unbedenklichkeit der Kosmetika gerechtfertigt gewichtig dargestellt wurde, wiihrend der Frage nach der chemisch-physikalischen Haltbarkeit, ihrer Beeinflussung durch Mikroorganismen und den damit verbundenen Konservie- rungsproblemen weniger Gewicht beigemessen wurde. Trotz der auf die kos- metische Industrie zukommenden legislativen Anforderungen - seien sie berech- tigt, sinnvoll oder auch nicht - sei doch daran erinnert, daf• es im ureigensten Interesse eines jeden Kosmetikaherstellers liegt, die notwendigen Qualitiitskrite- rien zu erfiillen, und zwar aus ethisch/medizinischem und nicht zuletzt kauf- m•innischem Selbstverst•indnis heraus und nicht aufgrund eines legislativen Zwanges.
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