340 JOURNAL OF THE SOCIETY OF COSMETIC C_H_EMIS_T$ DIE VERH[ITUNG CHRONISCH-TOXISCHER GEFAHREN VON KOSMETIKA DIE KONFERENZ fiber dieses Thema war die sechste, die vom "Europ•iischen Forschungskomitee ffir den Schutz der Bev6!kerung vor chronisch-toxischen Umweltsch/iden" (EUROTOX) veranstaltet wurde. Sie wurde yon Pro- fessor E. Boyland veranstaltet und land unter Vorsitz yon Professor R. Truhaut, Paris, vom 30. Oktober bis 2. November 1961, im Chester Beatty Research Institute, London, S.W.3, statt. Der folgende Bericht* wurde yon den Teilnehmern** aus zehn verschiedenen L/indern einstimmig angenommen. ALLGEMEINE CiESICHTSPUNKTE Es wurde anerkannt, dass der Gebrauch yon Kosmetika zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung des Wohlbefindens der Bev61kerung beitragen kann, zuweilen auch indirekt. Die unvorsichtige Verwendung bestimmter Bestandteile in kosmetischen Pr/iparaten kann-dessenunge- achtet-eine Gefahr ffir die allgemeine Gesundheit bedeuten. Voraus wurde entschieden, die Er6rterungen auf chronische Giftwirkungen im allgemeinen zu beschranken, Fragen der Sensibilisierung und Allergie dagegen ffir eine spatere Konferenz zurfickzuste!len. Es bestand f•bereinstimmung darfiber, dass ffir diese Arbeiten eine enge Zusammenarbeit zwischen Toxikologen und Spezialisten der kosmetischen Wissenschaft in hohem Masse w•nschenswert ist, um Informationen fiber die Art der verwendeten Substanzen sowie fiber die Bedingungen der Herstellung und des Gebrauchs von Kosmetika zu erhalten. Die Teilnehmer hoffen, dass diese Zusammenarbeit mir der Industrie vertieft und aufrechter- halten wird. Bei dieser ersten Konferenz war es naturgemass unm6glich, in Einzeb heiten einzugehen oder etwa al!e Produkte und Gruppen von Bestandteilen zu untersuchen. Der vorliegende Bericht kann daher nur als eine erste Ann•iherung betrachtet werden. Die Folgen extrem chronischer Giftwirkungen sind am Menschen schwer zu entdecken. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Bev61kerung solchen Gefahren ausgesetzt ist, sollte alles ffir ihre Verhfitung getan werden. Zum Beispiel ein Auftreten von Krebs bei einem Teil der Bev61kerung, das weitaus geringer ist, als es mir den gegenw•irtigen biologischen Methoden sowohl epidemiologisch als auch experimentell festgestellt werden kann, kann gleichwohl eine ernste Bedeutung haben. Obwohl bisher keine F/•lle yon Krebs direkt auf Kosmetika bezogen werden k6nnen, ist es besser, *) Original englisch **) siehe Teilnehmerliste Seite. 329.
DIE VERH•JTUNG CHRONISCH-TOXISCHER GEFAHREN VON KOSMETIKA 341 Krankheiten durch chronisch-toxische Sch•iden zu verhfiten, als etwa ihre Ursachen nach 20 Jahren herauszufinden. KONTROLLE DER BESTANDTEILE Eine 13berwachung der Bestandteile von Kosmetika ist ein Weg, um die Gefiihrdung durch Substanzen mit chronisch-toxischen Wirkungen herab- zusetzen. Das Problem der Uberwachung solcher Priiparate ist im allge- meinen dem von Lebensmitteln iihnlich, in Einzelheiten aber sicher ver- schieden*. Auf dem Gebiet der Lebensmittelzus•itze ist das Prinzip der Aufstellung von positiven Listen der duldbaren Substanzen allgemein angenommen. Fiir Kosmetika k6nnen die Bestandteile in folgende Gruppen aufgeteilt werden, wie es die Farbstoff-Kommission der Deutschen For- schungsgemeinschaft in ihrer "Mitteilung 3" f fir Farbstoffe vorgeschlagen hat: C -- A!lgemein duldbar ffir die Verwendung in j edem Kosmeti- kum einschlieglich solcher, die zu einer Aufnahme durch den Mund ffihren k6nnen (z.B. in Lippenstiften oder Zahnpflegemitteln). C.-Ext. -- Ausschliesslich fiir iiugeren Gebrauch-nicht notwendiger- weise unbedenklich bei Aufnahme durch den Mund. C.-W.R -- Lediglich ffir den Gebrauch in Wasch- und Reinigungs- mitteln, oder als L6sungsmittel oder Treibmittel, sofern das Produkt nur voriibergehend angewendet wird-nicht notwen- digerweise unbedenklich bei Aufnahme durch den Mund oder bei Verbleiben auf der Haut. Die Einstufung soll von der Natur des betreffenden Priiparates und im besonderen yon seinem Gebrauch bestimmt werden. Die Substanzen in der Gruppe C, die allgemein duldbar sind, sollen entweder nach allgemeiner Auffassung gesundheitlich unbedenklich oder nach toxikologischer Prfifung an wenigstens zwei Tierarten ausdrficklich zugelassen sein: z.B. in Ffitter- ungsversuchen an Ratten fiber eine Dauer yon zwei Jahren sowie bei Anwendung auf der Haut an Miiusen fiber 80 Wochen. Hunde k6nnen ffir die Feststellung yon Giftwirkungen in kurzfristigen Versuchen nfitzlich sein, erscheinen aber ffir die Prfifung von kosmetischen Produkten auf der Haut als ungeeignet, weil die Haut yon Hunden verhiiltnismiissig undurchl•issig ist. Auch ffir Priifungen fiber die Lebenszeit sind Hunde ungeeignet, weil sie etwa 15 Jahre leben. Substanzen der beiden GruppenC.-Ext. und C.-W.R k6nnen durch die Aufstellung negativer Listen kontrolliert werden. Sub- stanzen, die unter den Bedingungen der Verwendung in Kosmetika als schiidlich bekarmt sind, sollen nicht zugelassen werden. *) Die Beurteilung der toxischen und krebserzeugenden Gefahren yon Lebensmittel~ zus[tzen ist im 2. und 5. Bericht des Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives 1958 und 1961 behandelt.
Purchased for the exclusive use of nofirst nolast (unknown) From: SCC Media Library & Resource Center (library.scconline.org)
































































