DIE VERH•JTUNG CHRONISCH-TOXISCHER GEFAHREN VON KOSMETIKA 341 Krankheiten durch chronisch-toxische Sch•iden zu verhfiten, als etwa ihre Ursachen nach 20 Jahren herauszufinden. KONTROLLE DER BESTANDTEILE Eine 13berwachung der Bestandteile von Kosmetika ist ein Weg, um die Gefiihrdung durch Substanzen mit chronisch-toxischen Wirkungen herab- zusetzen. Das Problem der Uberwachung solcher Priiparate ist im allge- meinen dem von Lebensmitteln iihnlich, in Einzelheiten aber sicher ver- schieden*. Auf dem Gebiet der Lebensmittelzus•itze ist das Prinzip der Aufstellung von positiven Listen der duldbaren Substanzen allgemein angenommen. Fiir Kosmetika k6nnen die Bestandteile in folgende Gruppen aufgeteilt werden, wie es die Farbstoff-Kommission der Deutschen For- schungsgemeinschaft in ihrer "Mitteilung 3" f fir Farbstoffe vorgeschlagen hat: C -- A!lgemein duldbar ffir die Verwendung in j edem Kosmeti- kum einschlieglich solcher, die zu einer Aufnahme durch den Mund ffihren k6nnen (z.B. in Lippenstiften oder Zahnpflegemitteln). C.-Ext. -- Ausschliesslich fiir iiugeren Gebrauch-nicht notwendiger- weise unbedenklich bei Aufnahme durch den Mund. C.-W.R -- Lediglich ffir den Gebrauch in Wasch- und Reinigungs- mitteln, oder als L6sungsmittel oder Treibmittel, sofern das Produkt nur voriibergehend angewendet wird-nicht notwen- digerweise unbedenklich bei Aufnahme durch den Mund oder bei Verbleiben auf der Haut. Die Einstufung soll von der Natur des betreffenden Priiparates und im besonderen yon seinem Gebrauch bestimmt werden. Die Substanzen in der Gruppe C, die allgemein duldbar sind, sollen entweder nach allgemeiner Auffassung gesundheitlich unbedenklich oder nach toxikologischer Prfifung an wenigstens zwei Tierarten ausdrficklich zugelassen sein: z.B. in Ffitter- ungsversuchen an Ratten fiber eine Dauer yon zwei Jahren sowie bei Anwendung auf der Haut an Miiusen fiber 80 Wochen. Hunde k6nnen ffir die Feststellung yon Giftwirkungen in kurzfristigen Versuchen nfitzlich sein, erscheinen aber ffir die Prfifung von kosmetischen Produkten auf der Haut als ungeeignet, weil die Haut yon Hunden verhiiltnismiissig undurchl•issig ist. Auch ffir Priifungen fiber die Lebenszeit sind Hunde ungeeignet, weil sie etwa 15 Jahre leben. Substanzen der beiden GruppenC.-Ext. und C.-W.R k6nnen durch die Aufstellung negativer Listen kontrolliert werden. Sub- stanzen, die unter den Bedingungen der Verwendung in Kosmetika als schiidlich bekarmt sind, sollen nicht zugelassen werden. *) Die Beurteilung der toxischen und krebserzeugenden Gefahren yon Lebensmittel~ zus[tzen ist im 2. und 5. Bericht des Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives 1958 und 1961 behandelt.
342 JOURNAL OF THE SOCIETY OF COSMETIC CHEMISTS Substanzen, die sich bereits im Gebrauch befinden, k6nnen in vorl•iufigen positiven Listen aufgenommen werden, sofern nicht begr/indete Hinweise dafiir vorliegen, dass ihr Gebrauch gef•ihrlich ist. Die fiber diese Substanzen verfiigbaren Unterlagen einschliesslich der Erfahrungen yore menschlichen Gebrauch solIen so bald als m6glich ausgewertet werden. Weitere Unter- suchungen k6nnen gefordert werden, wenn die vorhandenen Unterlagen als nicht ausreichend angesehen werden, um die Duldbarkeit sicher festzustellen. F/Jr die !)urchfiihrung weiterer Priifungen soil eine entsprechende Frist yon etwa 5 Jahren zugestanden werden. Bei neuen, ffir kosmetiche Anwendung vorgesch!agenen Inhaltsstoffen sollen die Unterlagen fiber ihre biologischen Eigenschaften fiberprfift werden und zur Entscheidung fiber die Aufnahme der Substanz in die entsprechenden Listen dienen. Substanzen, die ffir kosmetische Zwecke gebraucht werden, mfissen angemessenen Spezifikationen und Reinheitsanforderungen entsprechen. Die ffir Lebensmittelzus•itze oder Arzneibuch-Pr•iparate geltenden Anfor- derungen k6nnen auch ffir kosmetische Produkte als annehmbar angesehen werden, jedoch m6gen in manchen F•illen weniger strenge Anforderungen berechtigt sein. Kosmetische Priiparate stellen besondere Probleme ffir die Hygiene und den Gesundheitsschutz wegen ihrer h•iufigen und oft tiiglichen Anwendung ohne jede wissenschaftliche oder •irztliche Aufsicht. Die m6glichen Gefahren soilten nicht fiir sich betrachtet werden, sondern vielmehr im Zusammenhang mit anderen Gef•ihrdungen wie z.B. solchen durch Lebensmittelzus•itze und Verunreinigungen yon Luft und Wasser. 1) RESOLUTIONEN Die Inhaltsstoffe von Kosmetika soilen sowohl in reinem als auch in formuliertem Zustand biologischen Priifungen unterworfen werden, um so weit als m6glich zu sichem, dass die Anwendung von Kosmetika keine Gefahr ffir die Gesundheit darsteilt. 2) Aus diesem Grunde sind angemessene Kontroilma13nahmen notwendig. Die Art dieser Kontrollma13nahmen muss yon den Bestandteilen der kosmetischen Zubereitung, dem Verwendungszweck, f/Jr den sie bestimmt sind, und den betroffenen Bev61kerungsgruppen abh•ingen. 3) Im allgemeinen kann eine wirksame Kontrolle durch die Aufstellung yon Listen solcher Substanzen erreicht werden, die entweder als duldbar (positive Liste) oder als nicht vertrXglich (negative Liste) fiir die Ver- wendung in Kosmetika angesehen werden. 4) Eine positive und/oder negative Liste, j e nach dem, welche ffir die betrachtete Gruppe yon Substanzen am zweckm•iBigsten ist, soil nach Prfifung der vorhandenen Unterlagen entsprechend den Hinweisen dieses
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