DIE VERH/JTUNG CHRONISCH-TOXISCHER GEFAHREN VON KOSMETIKA 345 Lippenstifte ben6tigt werden, vorl•iufig geduldet werden. Die anderen, fiir den ben6tigten F/irbungsbereich als unentbehrlich angesehenen Farbstoffe miissen innerhalb yon 5 Jahren pharmakologisch gepriift werden. Fiir Zahnpflegemittel (einschliesslich Zahnpasta) sollen nur Lebens- mittelfarbstoffe sowie als Provisorium auch Indanthrenbrillantrosa R, (Rose Helindone, C.I. 73 360) und Alizarin (C.I. 58 000) zugelassen werden. In bestimmten F•illen, z.B. bei Fluorescein-Farbstoffen miissen Be- schr/inkungen sowohl far die Anwendung als auch fiir die verwendeten Konzentrationen vorgesehen werden. Fiir die Gruppen C.-Ext. und C.-W.R sind keine positiven Listen der duldbaren Farbstoffe erforderlich, vielmehr werden nur negative Listen empfohlen. Die Hersteller k6nnen daher in eigener Verantwortlichkeit far diese Zwecke alle zur Verfiigung stehenden Farbstoffe anwenden mir Ausnahme der in der negativen Liste enthaltenen. Oberfiiichenaktive Stoffe Dies sind langkettige, amphophile Verbindungen, die die Oberfl/ichen- spannung herabsetzen. Zu ihnen geh6ren: anionische Substanzen, die far Reinigungszwecke und als Emulgatoren gebraucht werden nicht ionisierte und amphotere Substanzen, haupts/ichlich gebraucht als Emulgatoren in Cremes und Lotionen sowie kationische Verbindungen mit antibakteriellen Eigenschaften. Chronische Tierversuche sowohl bei oraler Gabe als auch bei Anwendung auf der Haut, die mit einem GroBteil der anionischen Detergentien, darunter Seifen, Alkylsulfate, Alkylbenzolsulfonate, Alkyl-glycerin/ither-sulfonate, Lauryl-trioxy/ithylen-sulfate und Alkyl-benzol•ither sulfonate durchgefiihrt wurden, haben bei diesen Substanzen das Fehlen chronischer Giftwirkungen einschlieBlich der carcinogenen Wirkung gezeigt. •hnliche Priifungen wurden auch mit bestimmten nicht ionischen, als Emulgatoren verwendeten Benetzungsmitteln durchgefiihrt. Sie haben bei oraler Gabe in verniinftigen Dosiertmgen keine giftigen Eigenschaften gezeigt. Bei lokaler Anwendung wurde indessen bei einigen dieser Sub- stanzen gefunden, dass sie nach vorangegangener Einwirkung einer krebs- aus16senden Substanz die Entwicklung yon Tumoren bei M•iusen und Kanin- chen f6rdern. Da aber /ihnliche Ergebnisse auch mit Natrium-stearat erhalten wurden, ist eine bessere Kenntnis der Bedeutung solcher Versuche und ihre Erweiterung unter Einbeziehung einer gr6sseren Zahl yon ober- fl/ichenaktiven Substanzen notwendig. Der 5. Bericht des ,,Joint Expert Committee in der FAO/WHO" mit dem Titel: ,,Beurteilung der krebs- erzeugenden Gefahren yon Lebensmittelzus/itzen" stellt fest: ,,Es wurde gezeigt, dab die Krebsentstehung unter bestimmten experimentellen 6
346 JOURNAL OF THE SOCIETY OF COSMETIC CHEMISTS Bedingungen ein zweistufiger Vorgang sein kann, der einen ,,Aus16ser" und einen ,,F6rderer" enth/ilt. I)as k6nnen verschiedene Agentien sein. Diese Seite der Krebsentstehung ist jedoch nicht genfigend gekl/irt oder allgemeingiiltig, um im vorliegenden praktischen Zusammenhang in Betracht gezogen zu werden." Der Nachweis, dass eine Substanz eine derartig f6rdernde Wirkung hat, dfirfte deim derzeitigen Stand der Erkenntnis an sich ihren AusschluB aus kosmetischen Pr/iparaten nicht rechtfertigen. Bei Benetzungsmitteln ist nicht nur ihre eigene Toxizit/it zu berfick- sichtigen, sondern es muB auch ihr EinfluB auf die Haut-Resorption yon anderen Inhaltsstoffen in Betracht gezogen werden. Die Prfifung soil sowohl auf die Beurtefiung des Gesamt-Produkts als auch auf die Einzelbestandteile gerichtet sein. Die ver6ffent!ichten und unver6ffentlichten Unter!agen fiber die Toxi- kologie der oberfl/ichenaktiven Stoffe soilen zusammengestellt werden, mit dem Ziel der Aufste!lung einer negativen Liste der a!s nicht duldbar ange- sehenen Substanzen ffir Kosmetika. Hormone Bis zum Vorliegen weiterer Unterlagen sollen weibliche Sexualhormone in Kosmetika nur unter der Gruppe C.-Ext. zugelassen werden, sofern alas Etikett Idare Angaben fiber folgende Punkte enth•lt: 1. Den offiziel!en Namen der Hormons und die Gesamt-Bestandteile des Produkts. 2. Die Konzentration des Hormons in internationalen Einheiten. Sie sollen 350 I.E. je Gramm nicht fiberschreiten. 3. Nut ffir Frauen fiber 30 Jahre und nicht mehr Ms 15 g des Pr•parates in der Woche. 4. Keine Anwendung wghrend der Betreuung yon Kleinstkindern und nicht auf der Haut von Kindem. Grundstoffe und Lb'sungsmittel Die Grundstoffe und L6sungsmittel, die allgemein im Gebrauch sind, machen den Hauptteil yon kosmetischen Produkten aus. Es sind s/imtliche Substanzen mit gew6hnlich 1/ingerer ¾erweildauer mit Ausnahme der Freone, Alkohol und Wasser. Gruppe C treste Bestandteile: Ta!kum, Kaolin, Bentonit, Aluminiumoxid, -silikat und -stearat, un16sliches Bariumsulfat, Calciumcarbonat,-phosphat, -hydro- genphosphat, -pyrophosphat, -stearat und -sulfat, Magnesiumcarbonat und
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